Gemeinsames Lernen an der Ludgerusschule Hiltrup

Eine Schule für alle Kinder

Gemeinsames Lernen an der Ludgerusschule

Im Sommer 1997 begann die Ludgerusschule mit dem Gemeinsamen Unterricht (GU). In einer Klasse pro Jahrgang lebten und lernten Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam. Seit dem Schuljahr 2012/13 öffnete sich die Ludgerusschule der Inklusion und erweiterte das Angebot an sonderpädagogischer Unterstützung auf zusätzliche Klassen mit Gemeinsamem Lernen (GL).

Die Ludgerusschule ist offen für alle Kinder. Es gibt keine Einschränkungen in Bezug auf Art und Grad der Behinderung,  solange die Kinder innerhalb der organisatorischen und personellen Möglichkeiten sinnvoll gefördert werden können. Die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden nach den Lehrplänen unterrichtet, die ihrem Förderschwerpunkt entsprechen.

Eine Klasse mit Gemeinsamem Lernen wird von einem Team geführt, in dem neben Grundschullehrer/ innen auch  Förderschullehrer/innen oder pädagogische Fachkräfte (Erzieher/in, Heilpädagoge/in) zusammen arbeiten. Besonders in der Schuleingangsphase versuchen wir in möglichst vielen Stunden eine Doppelbesetzung in diesen Klassen zu gewährleisten. Die Team-Mitglieder erarbeiten ein gemeinsames Unterrichtskonzept für alle Kinder der Klasse. Hierbei bringt jeder seine Kompetenz und seine spezielle Professionalität mit ein. Um jedes Kind entsprechend seiner Fähigkeiten zu fördern und zu fordern, erstellen die Teams individuelle Förderpläne.

Differenzierung erfolgt durch:

Die Klassen mit Gemeinsamem Lernen verfügen in der Regel über einen Klassenraum und einen Gruppenraum. Je nach Förderschwerpunkt können spezielle Unterrichtsmaterialien und Ausstattungsgegenstände angeschafft werden. Die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die nicht zielgleich unterrichtet werden, bekommen von der 1. bis zur 4. Klasse Berichtszeugnisse, in denen ihre Lern- und Entwicklungsfortschritte beschrieben werden. Die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die zielgleich lernen, erhalten wie die Regelkinder Zensuren, jedoch mit ausführlicheren Bemerkungen. Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird jedes Jahr überprüft, im Zeugnis  vermerkt und kann ggf. verändert werden.

Die Lehrkräfte der inklusiven Klassen arbeiten bei Bedarf mit den Förderschulen und den weiterführenden Schulen zusammen, besonders, wenn es um den Übergang in die weiterführende Schule geht